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Einstellungstest zum Chemikant: Tipps und Aufnahmebedingungen

Einstellungstest zum Chemikant: Tipps und Aufnahmebedingungen

Da der Beruf des Chemikanten neben einem guten Verständnis für den Fachbereich Chemie und chemischer Prozesse auch ein gutes technisches und mechanisches Verständnis voraussetzt, werden in einem Einstellungstest sehr unterschiedliche Bereiche abgefragt. 
Allgemeinwissen ist immer sehr gefragt, aber der Schwerpunkt des Tests liegt auf den Bereichen Chemie, Physik und Mathematik. 
Dabei werden Fachbezeichnungen dieser Fächer genauso abgefragt, wie Grössen, Masseinheiten und zum Beispiel Aggregatzustände. Wer sich also dem Einstellungstest für den Beruf des Chemikanten stellen will, sollte sich in jedem Falle sehr gründlich mit den chemischen Elementen und dem Periodensystem der Elemente befassen.

Denn genau das liefert zu einem grossen Teil die Fragen für den Einstellungstest. Zusätzlich werden Englisch-Kenntnisse, PC-Kenntnisse und Logik abgefragt. Technisches und mechanisches Talent werden vor allem von mittleren und grossen Betrieben geprüft. Hier werden Chemikanten auch mit grossen Anlagen arbeiten müssen, daher ist dieser Bereich auch sehr relevant. 

Je nach Betrieb kann es in diesem Beruf auch zu speziellen, für den Betrieb wichtigen Fragen kommen. Denn die Ausbildung zum Chemikanten ist nach dem Rahmenplan nicht an Spezialisierungen gebunden, sodass ausbildende Betriebe die Freiheit haben, welche speziellen Wahlqualifikationen sie anbieten wollen.

Ausbildung zum Industriemeister

Um die Ausbildung zum Industriemeister abzuschliessen, müssen zwei Prüfungsteile erfolgreich bestanden werden. Einen richtigen Einstellungstest gibt es nicht. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Teilnahme an der Prüfung zum Prüfungsteil „fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ sind:

  • Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:

  • Das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachübergreifende Basisqualifikation“ und
  • in den in oben genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr und im Fall des Absatzes 1 Nr. 3 mindestens einem weiteren Jahr Berufspraxis

Ausbildung zum Chemietechniker

In der Fachschule für Technik kann aufgenommen werden, wer einen zur Fachrichtung passenden Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen und den Berufsschulabschluss hat, sowie eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr nachweist. Abweichend kann aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweist. Hierauf kann der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden. Die Dauer der Ausbildung beträgt bei Vollzeitform vier Semester und damit zwei Ausbildungsjahre mit wöchentlich ca. 32 Unterrichtsstunden und in Teilzeitform acht Semester und damit vier Ausbildungsjahre mit wöchentlich ca. 12 bis 15 Unterrichtsstunden in Abendform.

Ausbildung zum technischen Betriebswirt

Um die Prüfung zum technischen Betriebswirt erfolgreich abzuschliessen, sind folgende Voraussetzungen für die Zulassung zu erfüllen:

  • Eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder
  • eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
  • eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis

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